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Freitag
20.08.2004

Hersteller von Software zum Tausch von Dateien im Internet sind einem US-Gericht zufolge nicht für die Urheberrechtsverstösse ihrer Nutzer verantwortlich. Das Urteil gilt als empfindliche Niederlage für die Verbände der Musik- und Filmindustrie. Ein Bundesberufungsgericht in Los Angeles befand zudem, dass von Industrievertretern geforderte Massnahmen auf eine Reform der geltenden Standards des Urheberrechts hinauslaufen würden. Ein solcher Schritt wäre «nicht weise», hiess es in der Entscheidung, die den Firmen wie Grokster, Streamcast Networks und Sharman Networks Recht gab. Die Geschichte zeige, dass sich die Märkte bei jeder neuen Technologie selbst korrigierten. «Wir sind absolut begeistert», sagte eine Vertreterin der Softwarefirmen zu dem Urteil. Vertreter der Branchenverbände der US-Musikindustrie RIAA und der Filmindustrie MPAA waren nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die Musikindustrie hat in den vergangenen Jahren Umsatzeinbussen hinnehmen müssen und macht dafür insbesondere den illegalen Tausch von Musikdateien im Internet verantwortlich. Viele Nutzer der Tauschdienste sprechen dagegen von einem schlechten Musikangebot. Die Filmindustrie erleidet nach eigenen Angaben durch illegale analoge Kopien - zum Beispiel von Videokassetten - mehr als 3,5 Mrd. Dollar Verlust im Jahr und fürchtet, dass durch die digitale Technologie noch viel höhere Verluste entstehen könnten. Vertreter der Musik- und Filmindustrie hatten die Softwarefirmen im Februar für die illegalen Tauschaktionen mit verantwortlich gemacht und gefordert, ihre Produkte müssten Filter enthalten, um die Übertragung von urheberrechtlich geschütztem Material zu verhindern. Die Firmen wiesen dies zurück und erklärten, dies käme einer Schliessung ihrer Dienste gleich. Das Gericht befand, dass die Softwarefirmen nicht zu den Rechtsverletzungen beigetragen hätten.