Der geplante gross angelegte Versuch mit E-Voting im Kanton Zürich fällt ins Wasser. Weil entgegen den Erwartungen aus Zürich am 27. November zwei Bundesvorlagen zur Abstimmung kommen, können nur 3 statt 15 Gemeinden teilnehmen. Die Stimmberechtigten von Bertschikon, Bülach und Schlieren dürfen am 27. November per Internet oder Handy abstimmen. 12 andere Gemeinden - bzw. 11 Gemeinden und 1 Zürcher Stadtkreis - müssen weiter warten. Andreas Müller, juristischer Sekretär im Generalsekretariat der Justizdirektion, bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Meldung von Radio Zürichsee.
Ebenfalls nichts wird aus den Plänen des Kantons Zürich, im kommenden Jahr das E-Voting erstmals flächendeckend anzuwenden. Müller: «Das ist kein Ziel mehr.» Nicht gefährdet ist der E-Voting-Versuch in Bülach in der kommunalen Abstimmung von Ende Oktober. Noch im April war die Vorfreude gross gewesen: 14 Gemeinden 1 Zürcher Stadtkreis sollten an einem ersten grossen Pilotversuch zum E-Voting teilnehmen. 100 000 Stimmberechtigte hätten abstimmungstechnisches Neuland betreten. Nun ist alles anders. Nur rund 16 000 Stimmberechtigte dürfen teilnehmen. Grund für die Einschränkung ist die 2%-Sicherheitsregel des Bundes: Falls bei dem Versuch alles schief ginge, dürfen die E-Voting-Stimmen das eidgenössische Abstimmungsergebnis nicht beeinflussen. Und dies ist nur möglich, wenn sie maximal 2% sämtlicher Kantonsstimmen ausmachen.
Man habe den ausgewählten Gemeinden von Anfang an gesagt, dass der Versuch im vorgesehenen Rahmen nur stattfinden könne, wenn keine eidgenössische Vorlage zur Abstimmung komme, sagte Müller. Ende Juni beschloss der Bundesrat aber unerwartet, zwei Vorlagen auf den November-Termin zu legen: Die Gentechfrei-Initiative und die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in Bahnhöfen und dergleichen. Planerisch/politisch mache es keinen Unterschied, ob nun 100 000 oder 16 000 Stimmebrechtigte elektronisch abstimmten, erklärte Müller. Im Übrigen sei auch die Teilnahme der nun ausgewählten 3 Gemeinden noch nicht ganz sicher. Darüber entscheide der Bundesrat. Das Gesuch sei eingereicht - der Entscheid dürfte im September fallen.
Die Gemeinden, die jetzt vom Versuch ausgeschlossen sind, sollen im kommenden Jahr Gelegenheit für eine Versuchsrunde haben. Da man aber bis zu einem grundsätzlichen Entscheid des Bundesrats in Sachen E-Voting in der Experimentierphase bleibe, sei für jeden neuen Versuch auch ein neues Gesuch nötig. Siehe auch: E-Voting: Kantonale Abstimmung im Herbst auch per Handy und Verein WA-CH warnt vor Kosten von Schweizer E-Voting
Mittwoch
10.08.2005