Es sei «verhältnismässig» gewesen, hat das Schweizerische Bundesgericht gemäss einem am Mittwoch öffentlich debattierten Entscheid bechlossen, einen Journalisten zurückzuweisen, der ans World Economic Forum (WEF) in Davos reisen wollte. Der Entscheid der I. öffentlichrechtlichen Abteilung fiel mit 1 gegen 4 Stimmen. Am fraglichen Tag im Januar 2001 habe aufgrund der Ankündigungen eine ernste und gravierende Gefährdungslage bestanden. Die Polizei habe davon ausgehen dürfen, dass sich gewalttätige Demonstranten «getarnt» nach Davos begeben würden. Die Trennung von friedlichen und gewaltbereiten Personen sei schwierig gewesen. Die Polizei sei deshalb zu einem gewissen Schematismus gezwungen gewesen.
Dass der Betroffene seinen Presseausweis gezeigt habe, sei nicht entscheidend. Er habe trotzdem nicht ohne weiteres als «risikolos» eingestuft werden können. Zudem sei die Rückweisung nur vorübergehend gewesen. Die Lausanner Richter betonten während ihrer Beratung mehrfach, dass es sich um einen Einzelfallentscheid handelt. Keinesfalls bedeute er einen Freipass für die Polizei, bei Anlässen mit drohenden Ausschreitungen den Zugang der Presse erheblich zu behindern.
In einer Stellungnahme zu diesem Urteil bezeichnet die Mediengewerkschaft Comedia den Entscheid aus Lausanne als «sehr konservativ», indem er die «Staaträson vor die Pressefreiheit» setze. Es sei wahrscheinlich, dass der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte seine Fortsetzung finde.
Mittwoch
07.07.2004