Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) darf am kommenden 7. und 8. November den umstrittenen Contergan-Film «Eine einzige Tablette» senden. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss gegenteilige Anträge von vier Klägern abgewiesen. Bei dem Beitrag um den Medikamentenskandal Anfang der 60er-Jahre handle es sich um einen Spiel- und Unterhaltungsfilm und nicht um eine Dokumentation, hiess es zur Begründung. Die Figuren des Films um die schädigende Wirkung des damaligen Medikaments Contergan und ihre beruflichen und privaten Handlungen seien alle frei erfunden. Die Persönlichkeitsrechte der Beschwerdeführer und damaligen Betroffenen seien deshalb nicht verletzt.
Damit schlossen sich die Verfassungshüter einer gleichlautenden Entscheidung des Hamburger Oberlandesgerichts an. Die Firma Chemie Grünenthal GmbH hatte das am 1. Oktober 1957 eingeführte Medikament Contergan 1961 vom Markt genommen, weil es bei Schwangeren das Risiko embryonaler Missbildungen gesteigert hatte. Ein Strafverfahren gegen mehrere Mitarbeiter des Unternehmens war 1970 eingestellt worden, nachdem das Unternehmen 100 Millionen Mark an Contergan-Opfer gezahlt hatte.
WDR-Intendantin Monika Piel kommentierte den Entscheid wie folgt: «Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stützt seine Entscheidung massgeblich auf den hohen Stellenwert der Rundfunkfreiheit. Dabei unterstreicht es, dass die Aufbereitung zeitgeschichtlicher Ereignisse - egal in welcher Form - von zentraler publizistischer Bedeutung ist.»
Mittwoch
05.09.2007