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Freitag
10.03.2006

«Die Digitalisierung darf aus Sicht der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) nicht dazu führen, dass langfristig alle privaten Vollprogramme nur noch kostenpflichtig zu empfangen sind.» Das schreiben die für Grundsatzfragen des privaten Rundfunks (Radio und Fernsehen) beauftragten öffentlichen Instanzen Deutschlands in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Sie befassen sich damit kritisch mit der Digitalisierung der Übertragungswege. Die neue Technologie ermögliche «eine Vielzahl neuer Geschäftsmodelle für Netz- und Satellitenbetreiber sowie Programmanbieter», namentlich Pay-TV-Angebote, «die einen zusätzlichen Vielfaltsbeitrag leisten können». «Auch die privaten Veranstalter der reichweitenstarken Vollprogramme haben einen öffentlichen Auftrag und sind von daher in der Pflicht, frei empfangbar zu bleiben», mahnt der Vorsitzende der DLM, Reinhold Albert.

Konkret verlangt die DLM, bei der Verschlüsselung von digitalen Angeboten sei ein offener Gerätestandard zu gewährleisten, der anderen Vermarktungsplattformen Zugang zu den Satelliten- und Kabelhaushalten ermögliche. Eine Zertifizierung von Set-Top-Boxen durch Netz- und Satellitenbetreiber stehe dem entgegen.