Der deutsche Autor und Journalist Günter Wallraff hat erfolgreich gegen den Axel-Springer-Verlag geklagt. Er darf nicht als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) der damaligen DDR-Staatssicherheit bezeichnet werden. Das hat das Landgericht Hamburg am Freitag entschieden. Wallraff hatte Zeitungen des Axel-Springer-Verlags in einer Einstweiligen Verfügung untersagt, den Begriff «Stasi-IM Günter Wallraff» zu verwenden. Den Widerspruch des Verlages gegen die Verfügung lehnte das Gericht jetzt ab. Wallraff begrüsste das Urteil und warf Springer eine Rachekampagne vor. Dagegen sieht der Verlag den Autor nicht als uneingeschränkten Sieger. Der Stasi-Verdacht gegen ihn bestehe weiterhin. Laut Gesetz sei es Pflicht der Springer-Blätter, die behauptete Stasi-Mitarbeit Wallraffs zu beweisen, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Buske. «Dieser Nachweis ist nicht erbracht.» Die Kammer habe zahlreiche Dokumente der Staatssicherheit mit Hinweisen auf Wallraff geprüft. «Letztendlich hat aber kein Dokument belegen können, dass er willentlich oder wissentlich für die Stasi tätig gewesen ist.»
Die Stasi-Unterlagen-Behörde hatte im September 2003 bekannt gegeben, Wallraff sei von der Staatssicherheit für den Zeitraum von 1968 bis 1971 als «IM Wagner» registriert gewesen. Der Reporter sagte, er habe in dieser Zeit lediglich DDR-Archive zur Recherche genutzt. Der Richter verwies darauf, dass Springer unter Berufung auf die Stasi-Dokumente durchaus über den Fall im Rahmen einer «offenen Verdachts-Berichterstattung» berichten könne. Eine Bezeichnung Wallraffs als «Stasi-IM» sei aber nicht gerechtfertigt. Der Verlag äusserte sich kritisch zu dem Spruch: «Ein Sieg ist dieses Urteil für Wallraff nicht. Auch nach Auffassung des Gerichts ist er dringend verdächtig, wissentlich oder willentlich Stasi-IM gewesen zu sein», sagte Jan-Eric Peters, gesamtverantwortlicher Chefredaktor für die Springer-Blätter «Welt», «Welt Kompakt» und «Berliner Morgenpost». Wallraff warf dem Medienhaus einen Rachefeldzug vor. «Ich kann nur hoffen, dass das Rachebedürfnis dieses Konzerns durch diese sorgfältige, über ein Jahr dauernde Prüfung eines ordentlichen Gerichts nun gestoppt ist.» Sein Anwalt Helmuth Jipp sagte, Springer habe sich mit den Zeitungsartikeln rächen wollen, weil Wallraff in den 70er Jahren mit dem Buch «Der Aufmacher» die «Bild»-Zeitung kritisiert hatte. Die Vorwürfe gegen Wallraff seien nun vom Tisch.
Freitag
17.12.2004