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Dienstag
12.02.2008

Der Ombudsmann für Fernsehen und Radio der deutschen und rätoromanischen Schweiz (DRS) hat in der Wahlberichterstattung des Schweizer Fernsehens und auf Radio DRS vom vergangenen Herbst keine untendenziösen Tendenzen erkannt und sie als sachgerecht bezeichnet. Dies schreibt der frühere Bundeskanzler Achille Casanova in seiner Jahresbilanz 2007. Sämtliche Beanstandungen, die 2007 über Wahlsendungen in TV oder Radio eingegangen seien, hätten als unbegründet abgewiesen werden können, schreibt er in der am Dienstag erschienenen neuesten Ausgabe von «Link», dem Magazin des Publikumsrates und der Mitgliedgesellschaften der Deutschschweizer Sektion der Schweizer Radio- und Fernsehgesellschaft.

Insgesamt hatte sich Casanova 2007 mit 146 Beanstandungen zu befassen. Im Vorjahr waren es 150 gewesen. Serienreklamationen seien ausgeblieben, was bedeute, dass die Ombudsstelle nicht für Kampagnen missbraucht worden sei, schreibt Casanova weiter. 64,9% der Beanstandungen reklamierten eine unsachgerechte, politisch tendenziöse oder diffamierende Berichterstattung. 6,3% der Beschwerden sahen religiöse Gefühle verletzt, 7,2% kritisierten eine unethische oder sexuell anstössige Berichterstattung und 4,5% kritisierten Gewaltdarstellungen. 17,1% der Beanstandungen hatten andere Motive.

25% der Beanstandungen stufte Casanova als berechtigt ein. Dies ist praktisch gleich viel wie im Vorjahr mit 24%. Zwar seien in mehr Beiträgen als im Vorjahr journalistische Fehler festgestellt worden, schreibt Casanova. Diese seien jedoch oft nicht relevant genug gewesen, um als eine Verletzung der Programmbestimmungen eingestuft zu werden. 11 der Beanstandungen leitete Casanova an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen weiter. Im Vorjahr waren es deren 9 gewesen. - Der vollständige Jahresbericht von Achille Casanova findet sich im Internet unter http://www.ombudsstelledrs.ch