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Dienstag
28.11.2006

Die Werbung für Tabak und Alkohol wird Mitte nächsten Jahres grösstenteils aus dem Strassenbild im Kanton Waadt verschwinden. Das Kantonsparlament hat im Rahmen einer Gesetzesrevision einem teilweisen Verbot zugestimmt. Betroffen sind alle Tabakprodukte und Alkoholika mit einem Alkoholgehalt von 15 oder mehr Volumenprozent. Wein fällt damit im Weinbaukanton nicht unter das Verbot, genau wie Bier. Ins Verbot aufgenommen haben die Parlamentarier hingegen die Alcopops. Sie enthalten zwar weniger Alkohol als Liköre, Wein und teilweise auch Bier, stossen aber bei Jugendlichen auf grossen Zuspruch.

Im Vordergrund der Waadtländer Gesetzesrevision stehe nämlich der Schutz der Jugend, erklärten verschiedene Parlamentarier. Im jugendlichen Alter seien die Menschen am Anfälligsten für die Versuchung von Alkohol und Tabak, argumentierten sie. Wie in Genf gilt das Werbeverbot für den gesamten öffentlichen Raum. Ebenfalls verboten ist ab dem 1. Juli 2007 die Werbung im privaten Raum, wenn sie für die Öffentlichkeit sichtbar ist. Das Werbeverbot soll bisherige Massnahmen gegen den Missbrauch der beiden Genussmittel ergänzen. In der Waadt gilt bereits seit Anfang Jahr ein Verkaufsverbot für Tabakprodukte an Minderjährige. Ein solches Verbot haben die Solothurner Stimmbürger letztes Wochenende mit der Annahme des Tabakgesetzes ebenfalls eingeführt.