Einen Erfolg bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) kann ein Beschwerdeführer verbuchen, obschon das Gremium auf sein Anliegen nicht eingetreten ist. Der Beschwerdeführer war an die UBI gelangt, weil Presse TV an einem Sonntagmorgen einen Spiegel-TV-Beitrag «Hinter den Kulissen deutscher Bordelle» als Wiederholung ausgestrahlt hatte. Das sei kein geeigneter Zeitpunkt für dieses Thema, moniert der private Kritiker. Da er selbst in dieser Sendung nicht vorkam, hätte die UBI allerdings nur dann auf sein Anliegen eintreten können, wenn er 20 Unterschriften von Leuten hätte vorlegen können, die seine Beschwerde unterstützten. Dafür wollte er sich aber die Zeit nicht nehmen, weshalb die UBI auf die Beschwerde nicht eintreten konnte. Trotzdem war seine Eingabe nicht umsonst: Die zuständige Ombudsstelle habe die Beanstandung als begründet erachtet, «und Presse TV hat in Aussicht gestellt, dass Wiederholungen ihrer Ausstrahlungen am Sonntagmorgen zukünftig Rücksicht auf den Jugendschutz nehmen», schreibt die UBI in ihrem Entscheid, der seit 3. Oktober auf der Homepage steht. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.ubi.admin.ch/d/index.htm (b.536)
Freitag
06.10.2006