Wer in einem Stelleninserat schreibt, er suche jemanden in einer bestimmten Altersgruppe, kann Schwierigkeiten bekommen, zumindest in Frankreich. In Lyon ist ein Arbeitsvermittler wegen Diskriminierung verurteilt worden, weil er eine Stelle für einen Bewerber «zwischen 28 und 35 Jahren» ausgeschrieben hatte. Dagegen klagte ein 45-jähriger früherer Personalchef, der seit sechs Jahren eine neue Stelle suchte. Das Berufungsgericht von Lyon verurteilte am Dienstag den Inserenten zu 500 Euro (812 Franken) Busse auf Bewährung plus ein Euro Entschädigung. Die Strafe fiel milde aus, weil der Beklagte sich für schuldig erklärte.
Dagegen muss sich eine Beraterin, die ebenfalls eine Stelle mit Altersbeschränkung annonciert hatte, demnächst in einem Strafprozess verantworten, weil sie keine Schuld und keine Busse akzeptieren wollte. Das französische Amt zur Bekämpfung von Diskriminierung hat 40 Beschwerden wegen Altersdiskriminierung bei Stellenanzeigen vorliegen.
Dienstag
13.02.2007