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Montag
23.06.2008

Die Vorschriften für die Plakatwerbung bei Abstimmungen und Wahlen sind im Kanton Aargau erneut gelockert worden. Parteien können Plakate bereits zwölf statt wie bisher acht Wochen vor einem Abstimmungs- und Wahltermin aufhängen. Die Wahl- und Abstimmungswerbung kann bis höchstens 100 Meter von der Ortstafel entfernt angebracht werden, wie aus einer am Montag veröffentlichten Weisung des aargauischen Departementes Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hervorgeht. Nach der Weisung aus dem Jahr 2000 durften die Plakate einzig innerorts montiert werden.

Für das Aufstellen ist gemäss gelockerter Weisung im Grundsatz keine Bewilligung notwendig. Auch an Kandelabern entlang einer Kantonsstrasse darf ohne Bewilligung Werbung angebracht werden. Die neuen Vorschriften kommen erstmals im Vorfeld der Abstimmung vom 30. November sowie bei der gleichzeitig stattfindenden Gesamterneuerungswahl des Regierungsrates zum Tragen.

Die Wahl- und Abstimmungsplakate dürfen höchstens eine Fläche von 3,5 Quadratmetern aufweisen. Damit hält das BVU an der vor sieben Jahren eingeführten Bestimmung fest. Die Plakate müssen mindestens drei Meter vom Strassenrand entfernt aufgestellt sein.