Privat-TV-Sender wie Sat.1 Schweiz, Viva Schweiz und Star TV dürfen vorläufig weiter Kasse mit TV-Gewinnspielen machen. Das Bundesgericht hat am Montag einem Beschwerdeverfahren aufschiebende Wirkung gewährt. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hatte im April drei kostenpflichtige 0901-Telefonnummern des Spielbetreibers widerrufen und deren weiteren Betrieb untersagt. Das Bakom warf dem Betreiber unklare und missverständliche Preisangaben vor. Zudem bestehe der Verdacht auf einen Verstoss gegen das Lotteriegesetz. Einer allfälligen Beschwerde entzog das Bakom die aufschiebende Wirkung, wurde später aber diesbezüglich von der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt überstimmt. Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nun abgewiesen.
Laut den Lausanner Richtern hat die Rekurskommission die Interessen der Spielbetreiberin über diejenigen der Konsumenten stellen dürfen. Die Rekurskommission hatte erwogen, dass sich die Kosten bei Gebühren von 1.50 Franken pro Anruf für den Konsumenten zwar in einem «störenden, aber verkraftbaren Rahmen» bewegen würden.
Umgekehrt könnten der Betreiberin erhebliche Umsätze und Gewinne entgehen, wenn der Widerruf der Nummern sofort vollzogen würde. Neben dieser vertretbaren Interessenabwägung spricht gemäss Bundesgericht zu Gunsten der aufschiebenden Wirkung der Umstand, dass in den Medien vor den umstrittenen Spielen gewarnt worden ist, berichtet die Nachrichtenagentur sda aus Lausanne.
Bei den Gewinnspielen werden die Zuschauer aufgefordert, eine kostenpflichtige Mehrwertdienstnummer anzurufen. Einzelne Anrufer werden zurückgerufen und können ihre Antwort auf die gestellte Frage abgeben. Zahlen müssen aber auch diejenigen, die das Band «Pech gehabt» zu hören bekommen und keinen Rückruf erhalten. (Urteil 2A.426/2005 vom 30. August 2005; keine BGE-Publikation).
Montag
12.09.2005