Vorerst müssen keine Urheberrechtsgebühren auf den Kaufpreis von MP3-Playern und Harddisk-Recordern geschlagen werden. Am 24. Januar hatte die Schiedskommission für Verwertung von Urheberrechten entschieden, dass Hersteller und Importeure von Geräten mit integriertem digitalem Speicher Urheberrechtsgebühren zu bezahlen hätten. Ein MP3-Player würde dadurch um 10 bis 30 Franken verteuert.
Die Stiftung für Konsumentenschutz monierte daraufhin, dass dafür keine Rechtsgrundlage bestehe. Von Seiten des schweizerischen Wirtschaftsverbandes für Organisations-, Informations- und Kommunikationstechnik (Swico) wurde vorerst nur der Einführungstermin angefochten, da bezüglich des Tarifs erst die schriftliche Stellungnahme des Schiedsgerichts abgewartet werden müsse. Das Bundesgericht hat dieser Beschwerde nun die aufschiebende Wirkung erteilt.
Mittwoch
22.02.2006