Die Swisscom kannn ihre Monopolstellung auf der letzten Meile vorläufig halten. Das Bundesgericht hat entschieden, dass das geltende Fernmelderecht keine Entbündelung der letzten Meile zulasse. Dazu brauche es eine Gesetzesänderung. Mit ihrem Urteil haben die Lausanner Richter die Beschwerde der Swisscom gegen den Entscheid der Kommunikationskommission (ComCom) vom Februar 2004 gutgeheissen. Zudem wiesen sie das Gesuch von TDC Switzerland (Sunrise) um Festlegung der Zugangsbedingungen zur letzten Meile ab.
In ihrem Entscheid halten die Lausanner Richter zunächst fest, dass es sich bei der Frage der Öffnung der letzten Meile um einen «Grundsatzentscheid» handelt, der mit der notwendigen Bestimmtheit auf Gesetzesebene geregelt werden muss. Eine Auslegung des FMG ergebe, dass dieses die gestellten Anforderungen nicht erfülle. Bereits sein Wortlaut sei zu vage, um daraus mit genügender Verbindlichkeit eine Pflicht zur Öffnung der letzten Meile abzuleiten. Aus früheren und aktuellen parlamentarischen Debatten ergebe sich ebenfalls, dass das geltende Gesetz die Öffnung der letzten Meile nicht abdecke. Zweifel wecke weiter der Umstand, dass der Bundesrat selber angekündigt habe, das FMG entsprechend anpassen zu wollen, als er im März 2003 die Fernmeldediensteverordnung geändert und so den Zugang zur letzten Meile geöffnet habe. Schliesslich ergebe sich auch aus dem internationalen Recht kein Anspruch auf Entbündelung.
Sunrise bedauerte in einer Stellungnahme am Freitag den «für den gesamten Wirtschaftsstandort Schweiz nachteiligen Entscheid». Das Bundesgericht stehe damit im Gegensatz zu namhaften Rechtsexperten sowie inbesondere dem Bundesrat und der ComCom.
Freitag
10.12.2004