Vorerst wird die Beteiligung der «Berner Zeitung» an «20 Minuten» nicht vollzogen. Das Bundesgericht hat der Beschwerde der Wettbewerbskommission (Weko) die aufschiebende Wirkung erteilt; damit haben sich alle Parteien einverstanden erklärt, heisst es am Freitag in einer Mitteilung. Die Beiteiligung der «Berner Zeitung» an der Pendlerzeitung wurde im Januar 2004 von der Weko untersagt, worauf die Berner Espace Media Group - der die «Berner Zeitung» angehört - Beschwerde einreichte. Anfang Mai 2006 stiess die Rekurskommission das Verbot um. Die Weko gelangte ihrerseits ans Bundesgericht. Die aufschiebende Wirkung wurde der Beschwerde nun von diesem erteilt. Dem Gesuch der Weko konnte ohne Interessenabwägung entsprochen werden, nachdem die Gegenparteien nichts dagegen einzuwenden hatten, heisst es in der Verfügung der Lausanner Richter. Mehr dazu lesen Sie unter - Weko wehrt sich gegen «Berner-Zeitung»-Beteiligung an «20 Minuten» «Berner Zeitung» hat nach drei Jahren Recht erhalten
Samstag
24.06.2006