In Schweizer Filialen des Detailhandelsgeschäfts Aldi werden Kassiererinnen ständig mit Kameras überwacht. Dies sei unzulässig, befand der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür in einem Grundsatzentscheid. «Die Kameras dürfen auf keinen Fall auf die Mitarbeitenden an der Kasse gerichtet werden», bestätigte Thür am Sonntag die Aussagen in der «NZZ am Sonntag». Zuvor hatten sich Aldi-Mitarbeitende beim Datenschützer wegen der dauernden Videoüberwachung beschwert. Bei einem Kontrollbesuch in der Aldi-Filiale in Pfäffikon im April 2006 stellte Thür fest, dass in dem Geschäft neun Überwachungskameras im Einsatz standen. Zwei davon filmten permanent die Mitarbeiter an der Kasse.
Laut dem Zeitungsbericht hatte Aldi die Kameras installiert, um die Zigarettenkästen an der Kasse gegen Diebstahl zu schützen. «Auch wenn keine Verhaltensüberwachung bezweckt wird, kann es für die Kassenmitarbeiter sehr unangenehm und beklemmend sein, sich ständig im Aufnahmebereich einer Kamera zu befinden», meinte Thür. Die Kameras seien so auszurichten, dass nur die Zigarettenkästen und nicht auch die Mitarbeiter gefilmt würden, forderte der Datenschutzbeauftragte in seinem Bericht. Aldi hat zugesichert, dass die geforderten Anweisungen umgesetzt werden.
Sonntag
18.03.2007