Der ehemalige Verwaltungsrats-Präsident der Swisscom, Markus Rauh, hat Manager-Transaktionen der Börse zu spät gemeldet. Das Insiderverfahren richtet sich gegen ihn. Rauh bestreitet die Vorwürfe. Nur zwei Tage bevor der Bundesrat der Swisscom Ausland-Engagemente mehr oder minder untersagte, hat Markus Rauh am 21. November letzten Jahres 131 Put-Optionen auf Namenaktien gekauft. Nach dem Bundesratsentscheid ging die Aktie auf Talfahrt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft leitete eine Untersuchung wegen Insider-Verdachts ein.
Rauh bestätigte gegenüber dem «Tages-Anzeiger» vom Montag erstmals, die Transaktion getätigt zu haben. Er bestreitet aber den Insider-Vorwurf. Er habe «keine Ahnung» davon gehabt, dass der Bundesrat nur Tage später über die Swisscom entscheiden werde. Er habe damit den Wert eines Aktienpakets sichern wollen, «weil mir die Kurse unsicher erschienen». Um finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, habe er die Aktien verkauft. Die Transaktion ist der Swisscom mit einer Verspätung von 55 Börsentagen gemeldet worden. Der Konzern seinerseits übermittelte die Meldung der SWX mit einer Verspätung von mindestens acht Börsentagen, wie die Börse am Montag schreibt.
VR- und GL-Mitglieder eines börsenkotierten Unternehmens müssen Transaktionen, die in einem Monat den Wert von 100 000 Franken überschreiten, innert zwei Börsentagen nach Abschluss des Geschäfts melden. Er sei «irrtümlicherweise» davon ausgegangen, dass die Transaktion nicht meldepflichtig sei, erklärte Rauh. Erst nach der routinemässigen Offenlegung seines Portefeuilles für die Angaben im Geschäftsbericht habe Swisscom festgestellt, dass der Kauf der Optionen hätte gemeldet werden sollen.
In der Öffentlichkeit hatte Rauh bisher stets bestritten, dass die laufende Insider-Untersuchung ihn betrifft. Er begründet dies mit dem Abstimmungskampf, in dem er sich persönlich und finanziell stark engagiert habe. Die Gegenseite hätte sonst versucht, «aus dem Fall Kapital zu schlagen». Er bedauere den Fall sehr, vor allem gegenüber der Swisscom. Die SWX hat der Swisscom einen Verweis erteilt. Die Fristüberschreitung werde als «nicht leicht» eingestuft. Die Börse geht aber davon aus, dass diese nicht vorsätzlich erfolgt sei.
Montag
25.09.2006