Die Schweizer Börse SWX hat gegen die Genfer Plakat-Werbegesellschaft Affichage einen Verweis mit Publikation wegen Verletzung des Kotierungsreglements ausgesprochen. Grund sind fehlende Angaben im Rahmen der Corporate-Governance-Richtlinie zu den Kontrollwechselklauseln, bestätigte der CFO der Affichage-Holding, Ulrich von Bassewitz, gegenüber dem Klein Report am Mittwoch. «Dies sei eine formalistische Rüge», so sein Kommentar. Das Plakatunternehmen habe zudem die Auskunfts- und Mitteilungspflichten im Verfahren verletzt, kritisierte die Börse.
Die Gesellschaft habe im Geschäftsbericht 2004 nach Aussagen der Börse nicht klar formuliert, ob sie über Kontrollwechselklauseln verfüge oder nicht. «Wir haben uns entschieden, diese Klausel nicht offenzulegen und auch keine Auskunft darüber zu erteilen», erklärte Ulrich von Bassewitz weiter. Es handle sich um einen «schwer verständlichen Entscheid» der Börse. Im neuesten Geschäftsbericht habe die Affichage aber mehr Kommentar geliefert. Das Unternehmen wird wohl eine Busse von einigen Tausend Franken bezahlen müssen, rechnet auch der CFO der Plakatgesellschaft. Die zugeknöpfte Informationspraxis steht nach den Worten von Ulrich von Bassewitz aber keineswegs im Zusammenhang mit möglichen Übernahmen der Firma.
Mittwoch
19.07.2006