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Mittwoch
22.03.2006

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde eines Solothurner Pnos-Gemeinderats als «offensichtlich unbegründet» zurückgewiesen. Das Mitglied der «Partei national orientierter Schweizer» habe bei der konstituierenden Sitzung der Behörde ein «weisses Hemd und am Kragen ein Kreuz, geschmückt mit einem Edelweiss auf rotem Grund» getragen, hatte die «Solothurner Zeitung» berichtet. Dazu hatte das Blatt erläutert, dieses Kreuz sei «in den 30er-Jahren von der Frontenbewegung, ständestaatliche, faschistische und nationalsozialistische Gesellschaftssysteme vertretenden Parteien verwendet worden». Gegen diesen Bericht wehrte sich der erwähnte Pnos-Gemeinderat mit dem Argument, er habe das Pnos-Logo getragen, versehen mit Morgenstern. In der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme hält der Presserat kurz und knapp fest, das erwähnte Kreuz sei korrekt beschrieben worden. Und die Verwechslung von Edelweiss und Morgenstern erscheine «aus der Sicht der Leserschaft zu wenig relevant, um eine Verletzung der Wahrheitspflicht zu begründen.» - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22200.htm