Der ehemalige Journalist des Westschweizer Fernsehens, Richard Labévière, muss wegen Verleumdung einer in Genf ansässigen Finanzfirma eine Busse bezahlen. Das Waadtländer Kantonsgericht hat ein Urteil der ersten Instanz bestätigt. Labévière hatte in einem im August 2002 publizierten Buch über Osama Bin Laden der DMI Administrative Services SA vorgeworfen, in die Finanzierung des islamistischen Terrors verwickelt zu sein. Diese Vorwürfe hatte er auch in einer Sendung des Westschweizer Radios (RSR) wiederholt. Die Firma ist in Genf ansässig und gehört zur Gruppe Dar Al-Maal Al-Islami.
Das Kantonsgericht befand nun, dass Labévière seine Behauptung durch keine Beweise habe stützen können. Er hätte demnach seine Vorwürfe vorsichtiger formulieren müssen. Damit muss der Journalist die Ende Januar 2006 vom Polizeigericht Lausanne verhängte Busse von 1000 Franken bezahlen. Gleichzeitig reduzierte das Kantonsgericht aber den Schadenersatzanspruch der Firma DMI von 30 000 auf 7000 Franken. Das Gericht folgte damit der Argumentation des Journalisten, wonach dieser Anspruch überrissen sei. Siehe auch: Früherer Westschweizer TV-Journalist wegen Verleumdung verurteilt
Montag
24.04.2006