Der Bundesrat will härter gegen die Kriminaliät im Internet vorgehen. An seiner Sitzung am Freitag hat der Bundesrat zwei neue Gesetzesentwürfe zur Vernehmlassung verabschiedet. Provider sollen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie illegale Inhalte verbreiten. Zudem soll der Bund mehr Komptetenzen bei der Ermittlung gegen die Netzkriminalität bekommen.
Wie schon nach geltendem Recht ist der Content-Provider (Inhaltsanbieter) als Autor für die von ihm ausgehenden illegalen Inhalte in jedem Fall haftbar. Der Hosting-Provider, der dem Inhaltsanbieter einen Speicherplatz im Netz zur Verfügung stellt, macht sich strafbar, wenn er vorsätzlich illegale Informationen auf seinen Rechner aufschalten lässt. Erfährt der Hosting-Provider im Nachhinein von illegalen Inhalten, dann macht er sich neu strafbar, wenn er die Nutzung dieser Informationen nicht verhindert oder entsprechende Hinweise nicht an die Strafverfolgungsbehörde weiterleitet. Auch der Access-Provider (Zugangsvermittler) kann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er sich aktiv an den strafbaren Handlungen des Content-Providers beteiligt. Beschränkt er sich aber auf die rein automatisierte Zugangsvermittlung soll er straffrei bleiben.
Der zweite Gesetzesentwurf soll die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der Strafverfolgung von Netzwerkdelikten verbessern. Diese Vorschläge sind das Ergebnis der zweijährigen Arbeiten der vom Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Jahre 2001 eingesetzten Expertenkommission «Netzwerkkriminalität». Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. April 2005.
Freitag
10.12.2004