Zwar hat der Verfasser eines Schreibens an den «Tages-Anzeiger» selbst zugegeben, der Abdruck seiner Zeilen sei «eine Lappalie» gewesen, er fühlte sich aber trotzdem davon «in seiner Privatsphäre verletzt» und rief deshalb den Schweizer Presserat an. Dieser hat die Beschwerde prompt abgewiesen, und der «Fall» illustriert eigentlich vor allem, wie kleinlich gewisse Zeitgenossen sein können. Der Beschwerdeführer hatte bemängelt, sein per E-Mail eingesandter Text sei «als generelle Reaktion an die Online-Redaktion und nicht etwa als Leserbrief» gedacht gewesen. Die Tagi-Redaktion entschuldigte sich für dieses Versehen, konnte darin aber keine «Verletzung der Privatsphäre» sehen.
In seiner Stellungnahme beruft sich der Presserat auf den manchmal etwas hektischen Redaktionsalltag und schlägt darum zwei Massnahmen vor, um weitere derartige Vorkommnisse zu vermeiden. Erstens sollen die Verfasser von Sendungen, die keinen Abdruck wünschen, «von Anfang an ausdrücklich darauf hinweisen». Und zum Zweiten sollen die Redaktionen die «Regeln für die Publikation von Leserbriefen in regelmässigen Abständen veröffentlichen». - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/23860.htm
Dienstag
19.02.2008