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Sonntag
14.05.2006

Eine Arbeitsgruppe der Lauterkeitskommission von Schweizer Werbung hat die Liste der Printmedien überarbeitet, in denen Tabakwerbung erlaubt ist. Am Wochenende hat der Kommunikationsbeauftragte von Schweizer Werbung, Piero Schäfer, ein Interview mit Geschäftsführer Ueli Custer von der IG Elektronische Medien veröffentlicht, der Mitglied dieser Arbeitsgruppe ist. Daraus geht hervor, dass es dabei darum ging, jene Medien genauer unter die Lupe zu nehmen, die das entscheidende Kriterium von 80% Erwachsenenanteil unter den Leserinnen und Lesern nur knapp erfüllen. «Die Lauterkeitskommission möchte so ausschliessen, dass der hohe Erwachsenenanteil lediglich von Eltern stammt, die das Produkt ihrer Kinder nutzen», erklärte er die Neuerung. Zudem habe die Arbeitsgruppe alle Titel ohne Leserschaftszahlen individuell geprüft.

Neu auf der Liste sind etwa zwei Dutzend Titel, vor allem Agenden und Stadtführer. Nicht ersichtlich ist auf der vom Verband Swiss Cigarette publizierten Liste (http://www.swiss-cigarette.ch), welche Titel allenfalls entfernt wurden. Das Interview gibt zudem darüber Auskunft, was passiert, wenn ein Printmedium Tabakwerbung publiziert, obschon es nicht auf dieser elf eng bedruckte A4-Seiten umfassenden Liste steht. «Verantwortzlich gegenüber der Lauterkeitskommission ist ausschliesslich der Verband Swiss Cigarette», betont Ueli Custer. Der Verband sei verpflichtet, ein internes Schiedsverfahren zu leiten, wenn eines seiner Mitglieder gegen die Regeln verstosse. Hingegen werde gegen die Verlage nicht vorgegangen, die solche Werbung aufnehmen. Die Lauterkeitskommission wird von Bundesratskandidatin Doris Leuthard präsidiert.