In Deutschland haben die Landesmedienanstalten eine neue Gewinnspielsatzung für Privatsender in Kraft gesetzt. «Damit gelten ab sofort neue und schärfere Regeln für Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im deutschen Fernsehen und im Radio», teilten die Landesmedienanstalten am Freitag mit. Die neuen Bestimmungen sollen mögliche Täuschungen bei Gewinnspielen ausschliessen, die Transparenz der Spielabläufe erhöhen und damit den Konsumentenschutz stärken. «Nur noch Spiele, die auf dem Fairplay-Grundsatz basieren, haben in Zukunft eine Chance», erklärte der Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK), Thomas Langheinrich. Bei Verstössen gegen die Vorschriften hat die ZAK neu die Möglichkeit, Bussen bis zu 500 000 Euro auszusprechen.
Grundsätzlich wird in der neuen Satzung zwischen Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen unterschieden, für die unterschiedliche Regelungen gelten. So können an Einzel-Gewinnspielen im Radio und im Fernsehen auch Jugendliche ab 14 Jahren teilnehmen. Für Gewinnspielsendungen im Radio und Fernsehen gelten strengere Regeln, hier ist eine Teilnahme erst ab 18 Jahren erlaubt. Die einzelnen Call-in-Sendungen dürfen pro Rätselfrage nicht länger als drei Stunden dauern. Mindestens alle 30 Minuten muss ein Anrufer durchgestellt werden. Die Sendungen müssen nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen. Irreführung ist untersagt, die Teilnahmebedingungen müssen alle 15 Minuten eingeblendet werden. Die Lösungen müssen in einem jedermann leicht zugänglichen Lexikon nachschlagbar sein. Für Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen gilt ein Höchsteinsatz von 50 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz und für Mobilfunk, wie dies bereits im Rundfunkstaatsvertrag geregelt ist.
Eine entsprechende Regelung für öffentlich-rechtliche Sender steht noch aus. «Im Sinne der Gleichbehandlung von Programmveranstaltern wäre es zu begrüssen, wenn ARD und ZDF entsprechende Regelungen unverzüglich realisieren würden», mahnt ZAK-Vorsitzender Thomas Langheinrich. «Wir gehen davon aus, dass auch ARD und ZDF ähnlich hohe Anforderungen an den Verbraucherschutz haben wie die Landesmedienanstalten und sich darum an unserer Satzung orientieren.» Die neuen Bestimmungen im Wortlaut: http://www.alm.de
Freitag
27.02.2009