Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Liste der Geografischen Indikationen (GI) Europas veröffentlicht, die hier künftig gleichermassen geschützt werden sollen wie Schweizer AOC-IGP-Produkte (AOC = Appellation d`origine côntrollée). Die Liste enthält die Namen von 818 europäischen Spezialitäten mit einer AOC oder IGP. Die Veröffentlichung sollte zu einem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der AOC-IGP-Register zwischen der EU und der Schweiz führen. Mit diesen Verhandlungen wird es möglich sein, auf einen Schlag 22 Traditionsprodukte, welche im Schweizer Register eingetragen sind, auch in der EU vor Kopien und vor dem Missbrauch ihrer renommierten Namen zu schützen, wie die Schweizerische Vereinigung AOC-IGP in ihrer Mitteilung am Donnerstag bekannt gibt.
Die Delegationsleiter der Schweiz und der EU haben im Dezember 2009 einen Abkommensentwurf sowie eine gemeinsamen Erklärung unterzeichnet, welche die Etappen bis zum Abschluss des Abkommens festlegt. Dazu gehört auch eine öffentliche Konsultation bezüglich der GUB und GGA der jeweils anderen Partei. Die Schweiz veröffentlicht deshalb die Liste der zu schützenden EU-Bezeichnungen im Schweizerischen Handelsamtsblatt, wie das Bundesamt für Landwirtschaft schreibt.
Donnerstag
14.01.2010