Mit einem Vergleich endete ein Ehrverletzungsprozess vor dem Bezirksgericht Zürich gegen einen Journalisten der Zeitschrift «Facts». Der Schreiber hatte den Leiter einer Partnervermittlung für gehobene Kreise als Hochstapler bezeichnet. Gemäss dem ausgehandelten Vergleich zog der 56-jährige Partnervermittler seine Ehrverletzungsklage zurück und übernimmt sämtliche Untersuchungs- und Gerichtskosten. Der 34-jährige Journalist verzichtete seinerseits auf eine Prozessentschädigung und versprach, nicht mehr über den Vermittler zu schreiben, wie das Bezirksgericht am Wochenende mitteilte.
Die Verhandlung vom Freitag ging auf einen Artikel im Frühjahr 2004 zurück. Der Journalist bezeichnete darin den Partnervermittler als «Hochzeitsstapler» und warf ihm vor, mit fiktiven Lockvögeln und teils unwahren Angaben grössere Geldbeträge einzukassieren. Entgegen den Tatsachen sei etwa eine Frau als heiratswillige Millionenerbin angepriesen worden. Der Partnervermittler reichte daraufhin eine Strafanzeige wegen Ehrverletzung ein. Die Parteien trafen sich am Freitag vor dem Bezirksgericht Zürich.
Sonntag
15.04.2007