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Donnerstag
07.08.2008

Drei deutsche Generalstaatsanwälte haben eine Verfügung erlassen, wonach kleinere Fälle von Raubkopiererei im Internet nicht mehr verfolgt werden. Das erklärte ein Justizsprecher der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag. Nebst Nordrhein-Westfalen werde ähnlich auch in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt vorgegangen. Das Herunterladen geschützter Musik oder Filme aus dem Internet bleibe aber kriminelles Unrecht, so der Sprecher.

Gemäss der Verfügung soll die Verletzung des Urheberrechts in Internet- Tauschbörsen aber nur noch strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie in gewerblichem Ausmass geschieht. Als Obergrenze wird ein Schaden von 3000 Euro angenommen. Somit würde der Tausch von 2000 bis 3000 Musik-Dateien oder etwa 200 Filmdateien nicht mehr verfolgt.

Die juristische Verfolgung kostete den Steuerzahler bislang eine halbe Million Euro pro Monat. In Nordrhein-Westfalen seien pro Monat 5500 Strafanzeigen eingegangen, mit denen die Musik-, Porno- und Filmindustrie ihre Rechte geltend machte. Meistens gehe es dabei nicht um die Strafverfolgung, sondern um Akteneinsicht, damit die Anzeigeerstatter an die Namen der Raubkopierer kommen. Diese würden sie dann zivilrechtlich verfolgen.

Keine Verfügung ohne Abweichung: Von der Regel könne beispielsweise abgewichen werden, wenn ein Film im Internet verbreitet werde, der in den Kinos noch nicht angelaufen sei und ein deutlich höherer Schaden anzunehmen sei als bei einem sehr alten Film, erklärte der Justizsprecher.