Content:

Samstag
31.05.2008

Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Pierre Cornu, hat die Trennung des Verfahrens wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen und wegen Amtsgeheimnisverletzung beschlossen. Das Verfahren um die Affäre Blocher-Roschacher gegen elf Journalisten und gegen unbekannt war infolge einer Strafanzeige der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) eröffnet worden. Die Untersuchungen gegen vier der Journalisten wurden jetzt eingestellt und das Verfahren gegen die sieben weiteren Journalisten an das Statthalteramt des Bezirks Zürich weitergewiesen, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement am Freitag aus Bern meldet. Die Untersuchung gegen unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung ist noch nicht abgeschlossen.