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Sonntag
20.02.2005

Der frühere Medienmogul Leo Kirch ist im Zusammenahng mit der Pleite seines Imperiums strafrechtlich mit einem blauen Auge davongekommen. Wegen Urkundenfälschung muss er eine Geldstrafe zahlen. Der Untreue-Vorwurf wurde dagegen fallengelassen. Leo Kirch müsse 90 000 Euro Busse zahlen, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld am Freitag in München mit. Kirchs früherer Vize Dieter Hahn wurde eine Geldstrafe von 54 000 Euro auferlegt.

In den meisten schwerer wiegenden Punkten wurde das Verfahren eingestellt. Kirch und Hahn nahmen das Urteil mit Genugtuung auf. Die Staatsanwaltschaft München I hatte den Verdacht, dass sich Kirch, Hahn sowie der frühere Finanzvorstand Herbert Schroder «durch Straftaten zum Nachteil von Unternehmen des Kirch-Konzerns oder deren Gläubigern zu Unrecht bereichert hätten».

Dabei ging es unter anderem um Kontobewegungen und Verpfändungen kurz vor dem Insolvenzantrag der KirchMedia, die das Herzstück der zusammengebrochenen KirchGruppe war. Diese Untreue-Vorwürfe wurden aber fallengelassen. Die Geldstrafen gab es lediglich wegen einer Notiz, die nachträglich und rückdatiert von Hahn in die Akten eingefügt worden war. Zwar ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Vorgang tatsächlich ursprünglich so vereinbart worden war, wie es dann nachträglich festgehalten wurde, der Vorwurf der Urkundenfälschung sei aber dennoch begründet.

Schroder muss 36 000 Euro zahlen. Kirch-Sohn Thomas, der als Aufsichtsrat der KirchMedia Beraterhonorare in Rechnung gestellt hatte, wurde wegen Untreue eine Geldstrafe von 18 000 Euro auferlegt. Kirch und Hahn sagten laut einer gemeinsamen Erklärung, sie stellten mit Genugtuung fest, dass die Untreue-Vorwürfe widerlegt worden seien. «Besonders wichtig ist uns dabei die damit verbundene Feststellung, dass die Eigentümer und Geschäftsführer der damaligen KirchGruppe in ihrer wirtschaftlichen und operativen Tätigkeit nicht beanstandet wurden.» Der Strafbefehl werde auf Grund des bereits langen Verfahrens akzeptiert.