Die Vereinbarung zwischen der schweizerischen Zigarettenindustrie und der Schweizerischen Lauterkeitskommission aus dem Jahr 2002 über Selbstbeschränkungen dieser Branche in der Werbung wurde aktualisiert. Die neue Fassung steht auch auf der Webseite der Lauterkeitskommission zum Download bereit (www.lauterkeit.ch). Es wurden vor allem formelle Anpassungen vorgenommen. Die Vereinigung der schweizerischen Zigarettenindustrie mit Sitz in Fribourg heisst neu Swiss Cigarette. Zur Klarstellung wurde zudem der Begriff «Jugendliche» durch «Minderjährige» ersetzt.
Die Vereinbarung hat zum Ziel, dass sich die Vermarktung und die Distribution von Tabakprodukten ausschliesslich an erwachsene Rauchende und nicht an Minderjährige richten. Darüber hinaus führt Swiss Cigarette neu eine aktuelle Liste der Publikationen, in denen Tabakwerbung erlaubt ist. Das sind Printmedien, bei welchen eine realistische Grundlage für die Annahme besteht, dass mindestens 80% der Leserschaft Erwachsene sind. Swiss Cigarette basiert dabei auf den von der Wemf AG für Werbemedienforschung gelieferten Angaben. Die Liste wird von der Lauterkeitskommission jährlich überprüft und genehmigt. Siehe auch: Vereinbarung zur Vermarktung von Tabakwaren verschärft
Samstag
23.07.2005