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Mittwoch
31.08.2005

Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der deutschen Landesmedienanstalten hat bei privaten TV-Veranstaltern erneut eine Reihe von Auffälligkeiten im Hinblick auf geltende Werberegelungen festgestellt. In 10 Fällen besteht nach einer weiteren routinemässigen Überprüfung (Stichprobe im Juni) jeweils ein Verdacht auf Schleichwerbung, wie die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten am Mittwoch mitteilte. Betroffen vom Schleichwerbeverdacht sind die Sender Pro 7, RTL2, n-TV, DSF, MTV, Kabel 1 und N24.

Die GSPWM hat den für diese Veranstalter zuständigen Landesmedienanstalten empfohlen, rechtsaufsichtlich tätig zu werden. Das bedeute, dass zunächst den Programmanbietern die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben werde. Danach werde zu klären sein, ob zum Beispiel Beanstandungen gegen Veranstalter ausgesprochen werden. «Es sind hauptsächlich kleinere Veranstalter, die mit Verstössen auffällig werden. Dafür mag es ganz unterschiedliche Gründe geben. Sollte dabei auch die wirtschaftlich schwierige Lage eine Rolle spielen, so wäre dies kein Grund, rechtswidriges Verhalten zu legitimieren», sagte Norbert Schneider, Vorsitzender der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz der DLM.