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Donnerstag
21.07.2005

Der deutsche Verband privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) möchte einerseits ein Werbeverbot für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und andererseits eine weit reichende Liberalisierung der Werberegeln für die privaten Anbieter. VPRT-Präsident Jürgen Doetz fordert eine strikte Abgrenzung der aktuellen Debatte über die skandalösen Schleichwerbefälle bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von der sachorientierten Diskussion über die notwendigen Werbeliberalisierungen für die privaten Medienunternehmen sowie einen umgehenden Beschluss zur Abschaffung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Sicherung der Glaubwürdigkeit seiner Gebührenfinanzierung.

Die Vermischung der unlauteren und teilweise kriminellen Schleichwerbepraxis bei den gebührenfinanzierten Anstalten mit der im Zusammenhang der Novelle der EG-Fernsehrichtlinie von der EU-Kommission geplanten Liberalisierung historisch überholter Werberegelungen sei völlig verfehlt. «Hier», so Jürgen Doetz, «zeigen sich in Deutschland vielmehr zum wiederholten Male die fatalen Konsequenzen der kommerziellen Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Anstalten, die von der Politik zu lange toleriert worden sind.» Dieser «kommerzielle Sumpf» könne letztlich nur durch ein umfassendes Werbeverbot bei ARD und ZDF trockengelegt werden. Doetz: «Fast jeder verantwortliche Medienpolitiker - zuletzt sogar der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und ZDF-Verwaltungsratsvorsitzende Kurt Beck (SPD) - hat sich in den letzten Jahren für einen werbefreien öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgesprochen. Die beste Antwort auf den Glaubwürdigkeitsverlust des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heisst deshalb: Das Werbeverbot jetzt beschliessen und spätestens zum Ende der laufenden Gebührenperiode, das heisst im Jahr 2008, umsetzen!»

Beendet werden muss nach Auffassung des VPRT auch endlich die Diffamierung, die EU-Kommission in Brüssel setze sich für Schleichwerbung ein. Die durch die Digitalisierung möglichen neuen Angebots- und Nutzungsformen privatwirtschaftlicher elektronischer Medien erforderten vielmehr eine umfassende Modernisierung der Werbevorschriften des Fernsehens, die allesamt aus der analogen Zeit stammten. Der VPRT fordere eine weit reichende Liberalisierung der Werberegeln für die privaten Anbieter. Oberster Grundsatz solle und müsse dabei jedoch das Verbot der Irreführung der Verbraucher bleiben, und damit werde Schleichwerbung ausgeschlossen. Eine Irreführung des Verbrauchers sei dann nicht mehr möglich, wenn er erkennen könne, wann es sich um kommerzielle Kommunikation und um Werbung handele.

Der Grundsatz der absoluten Trennung von Werbung und Programm müsse im digitalen Zeitalter zu einer Verpflichtung werden, Werbung in jeder Form erkennbar werden zu lassen, was bei Schleichwerbung ja gerade verhindert werden solle. Diese Linie sei auch eindeutig von der in der EU-Kommission für die Novellierung der Fernsehrichtlinie zuständigen Kommissarin Viviane Reding unmissverständlich vorgegeben worden. Die Unterstellung der Verbände der Verbraucherschützer und anderer, die EU-Kommission wolle Schleichwerbung zulassen, mute angesichts der klaren, unmissverständlichen Aussagen aus Brüssel zur Verpflichtung der eindeutigen Kenntlichmachung jeglicher kommerzieller Kommunikation gerade zum Schutze der Verbraucher völlig absurd an, betonte Doetz abschliessend. Siehe auch: Begrenzung der Online-Auftritte von ARD und ZDF gefordert