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Freitag
14.11.2008

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) muss auf Geheiss des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ihre Führung vereinheitlichen. Die sprachregionalen Gesellschaften sollen Kompetenzen an Generaldirektor und SRG-Verwaltungsrat abgeben. Die vorgesehenen Änderungen der Struktur sind in einem Reformpapier festgehalten, das der SRG-Verwaltungsrat bereits verabschiedet hat. Am 26. November solle dieses den Delegierten der Trägerschaften vorgelegt werden, bestätigte SRG-Sprecher Daniel Steiner einen Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) vom Freitag.

Das Papier sieht unter anderem vor, dass die Regionalratsausschüsse, die sprachregionalen Verwaltungsräte, nicht mehr wie bisher die Direktoren und obersten Kaderleute der Unternehmenseinheiten wie Schweizer Radio DRS oder Télévision Suisse Romande (TSR) selber wählen können. In Zukunft sollen sie Wahlvorschläge an den SRG-Verwaltungsrat weiterreichen können, der abschliessend darüber befindet. Die Direktoren der SRG-Sender werden entsprechend dem Generaldirektor unterstellt. Dieser hat im Gegenzug keinen Einsitz mehr in den Regionalratsausschüssen.

Grund für die Änderungen in der SRG-Unternehmensstruktur ist die vor knapp einem Jahr neu erteilte Konzession. Diese verlange eine «klare Gewaltentrennung», sagte Steiner. So soll im Gegensatz zur bisherigen Konzession der Verwaltungsrat und nicht mehr der Generaldirektor gegenüber der Konzessionsbehörde verantwortlich sein für die Leistungserfüllung der SRG. «Doppelunterstellungen, wie sie in der heutigen Struktur der Fall sind, darf es nicht mehr geben», sagte Steiner.