Die Registrierung der Prepaid-Mobiltelefone funktioniert und zeigt Wirkung. Schwindeleien bei den Einträgen bewegen sich im Promillebereich, wie das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bilanziert. Das lasse sich aus den Stichproben und den Rückmeldungen der Strafverfolgungsbehörden schliessen, hiess es weiter. Von den rund 70 000 jährlich abgefragten Adressen hätten sich nur bei 240 Fällen die Angaben als unrichtig erwiesen.
Das Uvek hatte im März gemeinsam mit den Mobiltelefonie-Anbietern ausgearbeitete Massnahmen für eine wirksame Umsetzung des Gesetzes vorgestellt. So wurden Neukunden mit einem Warnhinweis über die Konsequenzen falscher Angaben oder die möglichen Folgen einer Weitergabe ihres Handys an Dritte informiert. Zudem wurde das Verkaufspersonal zu grösserer Sorgfalt angehalten. Bei klar unglaubwürdigen oder unrichtigen Adressangaben sollte es den Verkauf verweigern. Die seit Juni 2004 gültige Registrierungspflicht soll den Strafverfolgungsbehörden ein wirksameres Vorgehen gegen den Drogenhandel und den Terrorismus ermöglichen. Siehe auch: Registrierung von Prepaid-Handys harzt
Donnerstag
29.09.2005