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Donnerstag
16.02.2012

Der zweite Schwerpunkt der Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) hängt mit der zunehmenden digitalen Verbreitung von Radio und Fernsehen zusammen. Der Uvek-Vorschlag sieht vor, dass die Verbreitungspflicht im analogen Bereich schrittweise reduziert werden soll, sobald «ein hoher Anteil der Haushalte» mit digitalen Endgeräten ausgerüstet ist.

«Bei der Umsetzung wird eine Abwägung der Interessen des Publikums und der Kabelnetzbetreiber durch das Uvek vorzunehmen sein», hiess es am Donnerstag in einer Mitteilung. Mittelfristig sei die vollständige Aufhebung der analogen Verbreitungspflicht vorgesehen.

Betreiber von Kabelnetzen, die heute ein analoges und digitales Angebot haben, müssen die Pflicht zur Verbreitung bestimmter Programme (Must-carry) auf beiden Verbreitungswegen erfüllen. Um die Digitalisierung zu fördern, soll mit der RTVV-Revision eine Grundlage «für einen geordneten Ausstieg aus der analogen Technologie» geschaffen werden.

Je nach Region besteht gegenwärtig für knapp 20 in- und ausländische Fernsehprogramme eine Verbreitungspflicht: für sechs bis sieben SRG-Programme, regionale Fernsehprogramme mit Konzession in ihrem Versorgungsgebiet, acht ausländische Fernsehprogramme wie Arte, TV5 und 3Sat sowie Programme wie das Schweizer Sportfernsehen, die eine Aufschaltverfügung erwirkt haben.