Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat am Mittwoch die Resultate seiner Untersuchung betreffend Finanzierung der Sendung «Traumjob» veröffentlicht. «Die Finanzierung der Sendung `Traumjob` durch das Schweizer Fernsehen ist aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden», heisst es in der Medieninformation des Uvek. Gestützt auf das geltende Radio- und Fernsehgesetz und ihre Konzession müsse die SRG SSR ihren Betrieb wirtschaftlich führen und die ihr zustehenden Empfangsgebühren bestimmungsgemäss verwenden. Im Rahmen der Finanzaufsicht durch das Uvek sei untersucht worden, ob die vom Schweizer Fernsehen an Herrn Marquard für die Sendung «Traumjob» ausgerichteten Spesen und Entschädigungen die erwähnten Pflichten verletzen könnten.
«Aus den eingereichten Dokumenten und der Stellungnahme der SRG SSR geht hervor, dass sich die Kosten für die Sendereihe `Traumjob` in einer adäquaten und ähnlichen Grössenordnung bewegten, wie dies in der Vergangenheit auch für andere vergleichbare eigenproduzierte Unterhaltungssendungen der Fall war. Ein aufsichtsrechtliches Einschreiten durch das Uvek rechtfertigt sich unter diesen Voraussetzungen nicht», wird der Entscheid begründet.
Auch wenn es finanzaufsichtsrechtlich nicht relevant sei, ob der Lohn des Traumjob-Gewinners von Herrn Marquard oder vom Schweizer Fernsehen bezahlt worden ist, nimmt das Uvek dazu Stellung: «Die Analysen des Uvek haben diesbezüglich aber ergeben, dass wirtschaftlich gesehen der Lohn des Gewinners von `Traumjob` durch SF finanziert worden ist.» Das Uvek nennt dafür drei Gründe. Erstens decke die an Herrn Marquard ausgerichtete pauschale Grundentschädigung von 600 000 Franken nebst anderen Leistungen nach dem Wortlaut des Vertrags ausdrücklich auch das Honorar der «Managementposition bei der Marquard Media AG mit einem Jahressalär von 200 000 Franken».
Zweitens müsse SF die letzte Tranche von 200 000 Franken, die betragsmässig dem Lohn des Gewinners von «Traumjob» entspricht, nicht bezahlen, wenn die Dreharbeiten nicht aufgenommen, die Produktion abgebrochen, die Sendung nicht ausgestrahlt werde oder der Gewinner seine Stelle nicht antrete. Drittens müsse diese letzte Tranche an SF anteilsmässig zurückerstattet werden, wenn der «Traumjob»-Gewinner seine Stelle bei der Marquard Media AG vorzeitig verlasse und somit seinen Lohn nicht vollständig beziehe. Siehe auch: Ingrid Deltenre verneint Bezahlung von «Traumjob»-Lohn
Mittwoch
15.02.2006