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Freitag
30.06.2006

Unerfreuliches Wochenende für Fernsehdirektorin Ingrid Deltenre: Am Freitagabend kurz vor Büroschluss hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) bekannt gegeben, dass es den Rekurs der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) betreffend unerlaubten «Traumjob»-Sponsorings vollumfänglich abgewiesen hat. Es war am Freitagabend nicht mehr möglich, jemanden von der SRG zu einer Stellungnahme zu erreichen. Es ist aber klar, dass der Entscheid Konsequenzen haben muss. «Traumjob» war eine der ersten Sendungen gewesen, die Ingrid Deltenre als neue Fernsehdirektorin ins Programm gesetzt hatte.

Konkret ging es um die «Traumjob»-Sendung vom 1. Mai 2005. Darin erhielt die Gruppe der ausgeschiedenen Bewerberinnen und Bewerber als «Trostpreis» eine Übernachtung inklusive Nachtessen im Hotel Victoria-Jungfrau in Interlaken. Zur Illustration wurde eine längere Filmsequenz gezeigt, in der die Kandidatinnen und Kandidaten im Innern des Hotels zu sehen waren. Im Abspann der Sendung wurde dem Hotel gedankt. Dieser Vorgang rief das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) auf den Plan. Es bemängelte, dass mit der blossen Verdankung im Abspann das Hotel Victoria-Jungfrau ungenügend als Sponsor deklariert worden sei. Daher sei das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) verletzt worden. Darüber hinaus wurden keine Sanktionen verfügt.

Gegen diese Einschätzung reichte die SRG beim Uvek Beschwerde ein. Sie bestritt, dass das Hotel Victoria-Jungfrau ein Sponsor von «Traumjob» gewesen sei, da es der SRG keine Zahlung geleistet habe. Das Uvek hat sich nun der Auffassung des Bakom angeschlossen, zwischen dem Hotel und der SRG habe zwar keine formalisierte Sponsoringvereinbarung bestanden, doch habe die SRG für die vom Hotel erbrachten Leistungen an die Kandidatinnen und Kandidaten nichts bezahlen müssen. Damit habe das Hotel indirekt zur Finanzierung von «Traumjob» beigetragen. Da auch die indirekte Finanzierung einer Sendung unter die Sponsoringbestimmungen des RTVG falle, hätte das Hotel Victoria-Jungfrau am Anfang und am Ende der Sendung explizit als Sponsor genannt werden müssen.

Auch in einem zweiten Punkt teilt das Uvek die Auffassung des Bakom, das bemängelte, dass mit der erwähnten Filmsequenz das Hotel einen Auftritt in der Sendung erhalten habe, der die Grenze zur Werbung überschritt, beziehungsweise das Schleichwerbeverbot des RTVG verletzte. Auch dieser Auffassung widersprach die SRG. Die gezeigten Ausschnitte aus dem Aufenthalt der Gruppe im Hotel Victoria-Jungfrau seien «natürlich in den dramaturgischen Ablauf der Sendung eingebaut worden» und hätten damit keinen Werbecharakter gehabt. Im Mittelpunkt seien immer die Kandidaten und nicht die Vorzüge des Hotels gestanden. Das Bakom hielt indes dagegen, dass die dramaturgische Einordnung eines Sponsors in eine von ihm finanzierte Sendung nicht automatisch keinen Auftritt zu Werbezwecken bedeute. Auch dieser Einschätzung des Bakom schloss sich das Uvek an. Es bestätigt damit seine Praxis, den Werbebegriff bei der Darstellung von Sponsoren breit auszulegen. - Mehr dazu: Bakom: SRG verletzt Sponsoringbestimmungen mit «Traumjob»