Die deutsche Schauspielerin Uschi Glas hat den Rechtssteit um eine von ihr beworbene Hautcreme gegen die Stiftung Warentest verloren. Das Landgericht Berlin entschied am Donnerstag, die Klägerin habe nicht nachweisen können, dass der Test fehlerhaft gewesen sei. Die Stiftung hatte der Creme katastrophale Noten gegeben, wie «Spiegel Online» berichtet.
Das Landgericht hatte im März die Verhandlung auf den 14. April vertagt, um beiden Seiten Gelegenheit für eine weitere Stellungnahme in der Sache zu geben. Zwischenzeitlich hatte die Herstellerfirma der Hautcreme eine einstweilige Verfügung gegen Stiftung Warentest erwirkt. Darin wird den Testern verboten, weiterhin zu verbreiten, dass die erheblichen Hautreaktionen bei dem Test nur bei den Probandinnen aufgetreten sind, welche die Uschi Glas hautnah Face Cream getestet hatten.
Donnerstag
14.04.2005