Vom 24. April an können auch Unternehmen und Privatpersonen unter dem Länderkürzel «.us» im Internet präsent sein. Internet-Adressen wie etwa «mcdonalds.us» waren aufgrund einer restriktiven Domain-Vergabepolitik bisher nicht möglich. Die Domain-Endung «.us» war ausschliesslich behördlichen Einrichtungen vorbehalten. Praktisch alle US-Unternehmen und Privatperson waren unter «.com» im Web vertreten. Dank einer Liberalisierung der Vergabebestimmungen seitens des amerikanischen Handelsministeriums können Domain-Namen künftig von jedermann mit «.us» registriert werden. Die .us-Domains werden ab dem 24. April zur Registrierung für die Allgemeinheit freigeben. Die Vergabe folgt nach dem Grundsatz: «first come, first served», denn jeder Domain-Name kann nur einmal vergeben werden. In der Zeit vom 4. März bis 9. April besteht im Rahmen einer sogenannten Sunrise Period für Inhaber von Marken («Trademarks») die Möglichkeit einer bevorrechtigten Registrierung von Domains wie etwa pepsi.us, aspirin.us oder chrysler.us. Durch diese Verfahren soll den Domain-Grabbing und Cybersquatting betreibenden Internetpiraten Einhalt geboten werden.
Dienstag
05.03.2002