Womit andere Kantone bereits gute Erfahrungen gemacht haben und was der Bund ab 1. Juli einführt, plant der Kanton Uri als erster Kanton der Innerschweiz: die Ablösung des Grundsatzes der Geheimhaltung durch das Öffentlichkeitsprinzip. Dies hat der Landrat (Parlament) am Mittwoch mit 45 zu 11 Stimmen entschieden. Im Herbst kann sich das Volk dazu äussern. Gemäss dem neuen Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der kantonalen Verwaltung soll grundsätzlich jede volljährige Person das Recht haben, amtliche Dokumente kostenlos einzusehen und von den Behörden Auskünfte über den Inhalt der Papiere zu erhalten.
Ausnahmen gelten nur, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen dem Einsichtsrecht entgegenstehen. Zudem gilt das Gesetz nur für den Kanton. In Gemeinden und Korporationen gilt weiter der Grundsatz der Geheimhaltung. Das Öffentlichkeitsgesetz bezweckt, die Arbeit der Behörden und der Verwaltung offener zu gestalten. - Mehr dazu: Solothurn: Öffentlichkeitsprinzip hat sich bewährt
Mittwoch
05.04.2006