Content:

Dienstag
23.05.2006

Die Urner Regierung ist damit einverstanden, in die Bestimmungen über die Grundversorgung die Breitbandkommunikation aufzunehmen. Sie begrüsst auch Massnahmen für die gesellschaftliche Integration von Behinderten. Zudem kann sich die Regierung mit der Streichung von Zusatzdiensten einverstanden erklären, weil diese auf dem freien Markt angeboten werden. Die Pflicht zur Bereitstellung von öffentlichen Sprechstellen soll nach Ansicht der Urner Regierung derzeit noch zur Grundversorgung gehören. Als unverzichtbar und schutzwürdig werden auch die Telefaxverbindungen beurteilt. Dies hat der Kanton Uri in seiner Stellungnahme über das neue Fernmeldegesetz an das Uvek erklärt.