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Montag
31.01.2005

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen gegen digitale Piraterie finden in der Konsultation bei Verbänden von Kunstschaffenden die meiste Zustimmung. Konsumentenschutz und Wirtschaftsverbände beklagen eine finanzielle Mehrbelastung. Das Urheberrecht soll an neue Technologien angepasst werden. Der Bundesrat will neue Wege zur Werkverwendung und -verbreitung rechtlich regeln. Grundlage sind zwei internationale Abkommen zum Schutz von Urhebern, Interpreten und Tonträgerherstellern.

Für AudioVision Schweiz, den Dachverband der schweizerischen audiovisuellen Industrie, bringt der Revisionsentwurf keine Verbesserungen. Der Rechtschutz für technische Schutzmassnahmen werde zwar dem Buchstaben nach eingeführt, aber zugleich mit einem «Selbsthilfe»-Recht unterhöhlt. Nur in wenigen Ausnahmen dürften Privatkopien erlaubt sein; Kopien aus legalen Quellen müssten verboten werden, fordert der Verband. Simsa, der Branchenverband der Softwareproduzenten und Hersteller interaktiver Applikationen, pocht auf einen starken Schutz technischer Schutzmassnahmen (Digital Rights Management). Der Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN), dessen Mitglied unter anderen die SRG SSR ist, will Mehrfachbelastungen der Nutzer bekämpfen. Pro Kopie dürfe nur eine einzige Entschädigung verlangt werden. Die Geräteabgabe lehnt der DUN ab: Die meisten für Aufnahmen tauglichen Geräte würden, gerade im Geschäftsbereich, kaum je für das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke gebraucht. Nicht zufrieden ist auch die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS). Das neue Recht verschaffe der Unterhaltungsindustrie Vorteile, bringe aber Nutzern nur Nachteile. Legale Kopien für den Eigengebrauch seien kaum noch möglich. Downloads kosteten 3 Mal: für die DRM-Gebühr sowie bei den Abgaben für Leerträger und Gerät.

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse lehnt den Gesetzesentwurf rundweg ab, vor allem wegen neuer kollektiver Zwangstarife. Weiter kritisiert er den Verzicht auf einen während der Vorarbeiten diskutierten Produzentenartikel. Gerade für Unternehmen und den Standort Schweiz sei dieser von Bedeutung. Pro Litteris und Suisseculture, der Dachverband der Kulturschaffenden in der Schweiz, begrüssen den Gesetzentwurf grundsätzlich. Sie machen geltend, dass das neue Gesetz weder eine Bibliothekstantieme enthält noch ein Folgerecht für bildende Künstler, deren Werke weiterverkauft werden. Der Verband Schweizer Privatradios begrüsst, dass bei On-Demand-Verwertung Programmbeiträge geschützt werden. Man würde es zudem schätzen, wenn internationale Broadcasting-Abkommmen ebenso schnell ratifiziert werden wie die vorliegenden Abkommen. Damit würden die Rechte der Radios besser geschützt, hiess es auf Anfrage. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz begrüssen insgesamt den vorgelegten Revisionsentwurf. Dieser setze die internationalen Verträge in angemessener Weise in nationales Recht um.

Die Bundesratsparteien sind gespalten. Die SP sprach von einem «pragmatischen Mittelweg». Die CVP will zunächst nur die für die Einhaltung der internationalen Abkommen nötigen Neuerungen einführen. Danach könnten die «jahrelangen Diskussionen» über die Begehrlichkeiten der verschiedenen Interessegruppierungen erfolgen. Keine Freude am Revisionsentwurf hat die FDP. Die Interessen der Nutzer und der Wirtschaft würden zu wenig berücksichtigt oder gar beschränkt.