Die 12. Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichtes hat der Berliner Sing-Akademie das Urheberrecht an der seit rund 250 Jahren verschollenen Oper «Motezuma» von Antonio Vivaldi (1678-1741) zugesprochen. Begründet hat dies das Gericht damit, dass die Sing-Akademie das Werk nach dem Erlöschen des Urheberrechtes durch eine Verbreitung im Internet erstmals öffentlich gemacht habe. Die Oper «Motezuma» des venezianischen Komponisten Antonio Vivaldi war 1733 erst- und vorerst letztmals aufgeführt worden und hatte seither als verschollen gegolten, bis sie vor einiger Zeit im Archiv der Sing-Akademie entdeckt worden war. Das Düsseldorfer Kulturfest «Altstadtherbst» wollte jetzt zusammen mit der toskanischen Stadt Barga mehrere Aufführung von «Motezuma» durchführen. Dagegen wehrte sich die Berliner Sing-Akademie unter Hinweis auf das Urheberrecht. Das Werk wird deshalb vorläufig nicht auf die Bühne kommen.
Montag
11.07.2005