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Mittwoch
05.10.2005

Die Geräteabgabe zur Abgeltung von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke kommt nicht. Stillschweigend und im Einklang mit dem Bundesrat hat der Ständerat am Mittwoch eine Motion des Nationalrats abgelehnt. Mit der neuen Abgabe hätten Computer, Videorecorder, CD-Brenner und andere Geräte beim Kauf belastet werden sollen. Dank ihrer grossen Speicherkapazität werden sie immer häufiger zum Kopieren genutzt, sodass die Abgabe auf CD- und DVD-Leerträgern nicht mehr genügt.

Im Juni 2004 hatte der Nationalrat stillschweigend eine Motion von Anita Thanei (SP/ZH) angenommen, welche die Einführung der Geräteabgabe verlangte. Damit war damals auch der Bundesrat einverstanden gewesen, denn er hatte die Geräteabgabe mit der Revision des Unrheberrechtsgesetzes selber in die Vernehmlassung geschickt. In der Zwischenzeit hat die Landesregierung auf das Projekt Geräteabgabe verzichtet, weil das Echo in der Konsultation grossmehrheitlich negativ gewesen war. Rechtskommission und Plenum des Ständerats sahen deshalb keinen Grund, den Vorstoss der grossen Kammer erheblich zu erklären. Siehe auch: Bundesrat will rasche Urheberrechtsrevision