Der Bund will das Schweizer Urheberrecht ans Internetzeitalter anpassen. Der Ständerat hat am Donnerstag die letzten Differenzen zum Nationalrat beseitigt und alle Anträge abgelehnt, die das Gleichgewicht zu Gunsten einer Gruppe verschoben hätten. Damit hat das Parlament mit wenigen Änderungen den zwischen den verschiedenen Interessengruppen ausgehandelten Kompromiss übernommen, bei dem es darum geht, die Ansprüche zwischen Urhebern, Interpreten, Konsumenten, Produzenten und gewerblichen Nutzern auszubalancieren. Es ist absehbar, dass niemand das Referendum gegen das Gesetz ergreiften wird.
Zu den zentralen Punkten der Revision gehört, dass das Herunterladen von Werken aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch uneingeschränkt zulässig bleibt. Das neue Recht enthält aber ein Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen. Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, wird auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt. Mit dem neuen Urheberrechtsgesetz billigten die Räte auch den Bundesbeschluss zur Genehmigung zweier Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum. - Siehe auch: Neues Urheberrecht im Nationalrat verabschiedet
Donnerstag
27.09.2007