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Mittwoch
20.03.2002

Der Einstieg der Deutschen Post AG beim Brüsseler Paketzusteller DHL verstösst nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht gegen das EU-Wettbewerbsrecht. Der Post-Konkurrent United Parcel Service (UPS) habe mit seiner Klage keine missbräuchliche Verwendung von Gewinnen aus dem Post-Monopolmarkt für Briefe nachweisen können, teilte der EuGH in seinem am Mittwoch in Luxemburg veröffentlichten Urteil mit.