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Sonntag
26.11.2006

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) prüft, ob der grösste Schweizer Kabelnetzbetreiber, Cablecom, gegen seine Konzession verstösst. Bereits im April 2005 sei ein entsprechendes Verfahren eröffnet worden. Dies habe Bernhard Bürki, Pressesprecher des Bakom gegenüber der «NZZ am Sonntag» bestätigt. Im Kern gehe es dabei um die Frage, ob die Cablecom berechtigt sei, den Zugang zu ihrem digitalen Fernsehangebot an den Kauf oder die Miete eines Cablecom-Decoders zu koppeln. In der Konzession stehe: «Der Vertrag über das Abonnementsfernsehangebot darf nicht vom Kauf/Miete einer Set-Top-Box der Cablecom GmbH abhängig gemacht werden.»

Auch die Wettbewerbskommission (Weko) habe das Bakom bereits im Februar 2003 auf eine mögliche Konzessionsverletzung aufmerksam gemacht. Für die Stiftung für Konsumentenschutz sei daher klar, dass die Cablecom ihre Kunden jahrelang widerrechtlich zum Kauf der eigenen Technologie gezwungen habe. Die Stiftung will bei der Wettbewerbskommission Anzeige erstatten wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung. Die Cablecom nehme zum hängigen Verfahren keine Stellung, heisst es weiter. - Siehe auch: Arbus zur Cablecom-Preispolitik «Schlag ins Gesicht»