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Montag
26.01.2026

TV / Radio

Wenn im Rahmen einer Unterschriftensammlung 100'000 Schweizer Stimmberechtigte ihre Unterschrift auf einen Unterschriftenbogen setzen, können die Initianten beim gültigen Zustandekommen ihrer Volksinitiative eine Volksabstimmung erzwingen, die bei Annahme des Volksbegehrens eine Verfassungsänderung herbeiführt.

Das ist den Initianten der «200 Franken sind genug!» oder SRG-Halbierungsinitiative in einer ersten Phase gelungen. Sie wurde am 10. August 2023 mit 126'290 gültigen Unterschriften eingereicht.

Die aus SVP- und FDP-Kreisen lancierte Inititative fordert eine Reduzierung der Radio- und Fernsehabgabe auf 200 Franken pro Jahr für Haushalte und die Befreiung von Unternehmen von dieser Abgabe.

Nun ruft eine Gruppe von 21 Erstunterzeichnern eines Papiers mit insgesamt 600 Professorinnen und Professoren zur Ablehnung auf und lanciert selber eine Online-Abstimmung dazu.

Bei Initiativen ist es oft so, dass die Anliegen der Initianten bereits mit einem detaillierteren Gesetz oder einer Gesetzesänderung erfüllt werden, so dass diese ihre Volksinitiative zurückziehen. Im Fall der SRG-Inititative hat man für den Klein Report eher unverständlich auf einen Gegenvorschlag verzichtet.

SVP-Medienminister Albert Rösti hat dann auf dem Verordnungsweg die SRG zum Sparen verdonnert und die Gebühren von derzeit 335 Franken schrittweise ab 2029 auf 300 Franken pro Jahr gesenkt werden, um der Inititative den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Wenn die Initianten die Reaktion der Regierung und des Parlamentes als ungenügend wahrnehmen, ziehen sie das Volksbegehren nicht zurück.

Sofern eine Volksinitiative gegen den Willen der Regierung und des Parlaments vom Volk und von den Ständen angenommen wird, bedeutet dies, dass die Exekutive und die Legislative einem Thema, welches unter den Nägeln der Bevölkerung brennt, eine zu geringe Aufmerksamkeit geschenkt haben, indem sie eine zufriedenstellende gesetzgeberische Aktivität unterliessen.

Das bedeutet, dass Volksinitiativen nicht nur direktdemokratische Instrumente sind, sondern auch die Gesetzgebung – und damit die indirekte Demokratie der Schweiz – massgeblich beeinflussen.

Genau aus diesen genannten Gründen kann man die Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative als Königin aller Unterschriftensammlungen in der Schweiz bezeichnen.

Sie hat eine enorme verfassungsrechtliche und staatspolitische Tragweite. Seit ihrer Einführung im Jahr 1891 hat es 237 Volksinitiativen gegeben, von denen 26 gegen den Willen des Bundesrates und des Parlaments angenommen wurden.

Faktisch wichtiger sind allerdings jene Volksinitiativen, die zurückgezogen wurden, weil das Parlament einen tauglichen indirekten Gegenvorschlag beschloss, der die Anliegen der Initianten annahm und diese auf eine Volksabstimmung, die sie hätten erzwingen können, verzichtet haben.

Nun wurde wie erwähnt am Montag bekannt, dass 600 Professorinnen und Professoren eine Unterschriftensammlung gegen die sogenannte «200 Franken sind genug!»-Inititative (SRG-Halbierungsinitiative) gestartet haben.

Mit einer Online-Unterschriftensammlung mobilisieren diese damit gegen eine Unterschriftensammlung mit mehr als 100'000 Unterschriften, die in einem formalisierten und gesetzlich vorgegebenen Verfahren durchgeführt wurde.

Natürlich ist es ihr gutes demokratisches Recht gegen die Königin aller Unterschriftensammlung eine Unterschriftensammlung durchzuführen, weil man in einer Demokratie gegen diese Online-Unterschriftensammlung ebenfalls eine Unterschriftensammlung durchführen kann, gegen welche sodann mit einer weiteren Unterschriftensammlung opponiert werden darf.

Über die Sinnhaftigkeit von Unterschriftensammlungen, die sich gegen Unterschriftensammlungen richten, kann allerdings auch diskutiert werden, findet der Klein Report, erst recht in Anbetracht der Bedeutung einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative im Vergleich zu jener einer Online-Unterschriftensammlung.