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Montag
19.02.2007

Das Schiedsgericht der grafischen Industrie hat entschieden, dass ein Unternehmerverband für seine Mitglieder keine Schadenersatzforderung geltend machen könne. Dies teilte die Medienschaffenden-Gewerkschaft Comedia am Montag mit, und der auf der Gegenseite betroffene Tamedia-Verlag bestätigte die Information. «Wir bedauern diesen Entscheid», sagte Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer gegenüber dem Klein Report.

Bei dem Konflikt ging es um eine juristische Nachbearbeitung eines Streiks in der damaligen Akzidenzrollenoffset-Druckerei (ARO) der Tamedia vom August 2003. Mit der Arbeitsniederlegung wollte die Belegschaft den Druck und die Auslieferung des Magazins «Facts» verhindern, weil die Druckerei verkauft werden sollte. In einem ersten Entscheid hatte das Schiedsgericht festgestellt, dass der Streit widerrechtlich gewesen sei. Der Unternehmerverband Viscom reichte daraufhin eine Klage auf 147 000 Franken Schadenersatz ein, die jetzt aber abgewiesen wurde. «Die Viscom hat geklagt, weil sie und nicht Tamedia Vertragspartner des Gesamtarbeitsvertrages ist», erklärte Tamedia-Sprecher Zimmer das umständliche Vorgehen. Es sei jetzt noch nicht klar, ob die Forderung auf einem anderen Weg geltend gemacht werden solle. - Siehe auch: «Facts» bei Ringier gedruckt, Facts» erscheint, «Facts» erscheint nicht, «Facts» erscheint und Streik in der Tamedia-Akzidenzdruckerei: Belegschaft will Erscheinen von «Facts» verhindern