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Mittwoch
06.09.2006

Der Streit um die Veröffentlichung eines Buches zum Mord an Edouard Stern, dem Genfer Bankier, ging am Mittwoch weiter: Die Parteien wurden ein erstes Mal angehört. «Ich habe eine Aufhebung des Publikationsverbots beantragt», sagte Robert Assaël, Anwalt der beiden Buchautoren, gegenüber der SDA. Denn das Verbot sei ein krasser Fall von Beschneidung der Meinungsfreiheit. Das Rechtsprinzip der Unschuldsvermutung müsse bei der mutmasslichen Täterin stark relativiert werden. Die Frau habe die Tat schliesslich zugegeben. Zudem dürfe man Journalisten nicht dazu verknurren, folgsam nur die offiziellen Informationen zu verbreiten, so Assaël.

Gegenanwalt Bruno de Preux, verwahrte sich dagegen, Zensur zu betreiben: «Wir wollen vor der Veröffentlichung des Buches nur das Manuskript lesen. Wenn der Inhalt die Unschuldsvermutung nicht verletzt, werden wir uns gegen die Publikation nicht mehr wehren», sagte er im Namen seiner Mandantin. Wenn in einem Buch falsche Dinge behauptet würden, könne das die Richter in die Irre führen, sagte de Preux. Die Autorin Valérie Duby und der Autor Alain Jourdan waren Ende Juli, als ein Gericht das superprovisorische Publikationsverbot bestätigte, in Berufung gegangen. In ihrem Buch behandeln die Journalisten den Mordfall und andererseits das berufliche Umfeld Sterns. Der 50-jährige Bankier gehörte zur französischen Hochfinanz und galt als harter Geschäftsmann. Er war am 1. März 2005 in seiner Genfer Wohnung erschossen aufgefunden worden. Er war mit einem Latex-Anzug bekleidet. Eine 36-jährige Französin gestand, ihn mit vier Schüssen getötet zu haben.